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Planetare Parlamente und koloniale Verwaltung
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Jeder Besitzer der vollen Staatsbürgerschaft der Union besitzt ab einem bestimmten Alter unabhängig von seiner Rasse oder Herkunft das Recht, sich für politische Zwecke einen Vertreter zu wählen oder sich selbst als Vertreter wählen zu lassen. Dieses aktive und passive Wahlrecht gilt ab der vollen Mündigkeit des Staatsbürgers, wobei diese Grenze von der jeweiligen Spezies abhängt. Die größte, nicht-wahlberechtigte Gruppe von Personen in der Union wird durch die unfreien Replikanten gestellt, die isolierten solostellaren Rassen sind selbstverständlich ebenfalls nicht in diesem System integriert.

Das Wahlrecht bezieht sich auf sämtliche Wahlen von Vertretern auf regionaler bis planetarer bzw. kolonialer Ebene, wobei die genaue Anzahl der Schichten der parlamentarischen Hierarchie von der Anzahl der Bewohner einer Kolonie abhängt. Kleine Kolonien werden hierbei wie auch Minen- und Industriekolonien einer größeren, in der Nähe befindlichen Kolonie hinzugerechnet und in der Verwaltung untergeordnet. Solche Kolonien werden als unselbständige Kolonien bezeichnet, während der Sitz der kolonialen Parlamente und des zentralen kolonialen Verwaltungsapparates als selbständige Kolonie bezeichnet wird, welche ihre Vertreter für den Unionsrat bestimmt. Deren Anzahl hängt von der Anzahl aller stimmberechtigten Bürger dieser Kolonie und aller untergeordneten Kolonien ab. Wahlen für die planetaren und kolonialen Parlamente geschehen in einem zeitlichen Abstand von drei bis sechs Jahren, je nach lokalen Bestimmungen der Kolonie. Wahlen laufen elektronisch ab, wie auch die in vielen Kolonien zu verschiedenen politischen Themen gestellten Volksentscheide. Zu den meisten unselbständigen Kolonien werden für die Wahl Kurierschiffe geschickt, um die dortigen Stimmen in einem briefwahlähnlichen Verfahren abzuholen. Für eine Zeit unerreichbare Personen können außerdem eine Dauerstimme abgeben, die erhalten bleibt, bis sie von der Person geändert wird. So kann man das Wahlrecht ausüben, ohne während der Wahl anwesend sein zu müssen. Trotzdem bleibt die Wahlbeteiligung gerade in entfernteren Kolonien und bestimmten sozialen Schichten alarmierend gering, da ganze Teile der Bevölkerung keinerlei konstruktives Interesse an der Politik hegen.

Nach der Wahl besteht die Hauptaufgabe der neu eingerichteten Parlamente in der Bestimmung einer Regierung oder Verwaltung auf der entsprechenden Ebene. Deren Mitglieder dürfen nach dem Prinzip der strengen Gewaltenteilung nicht im Parlament vertreten sein und außerdem kein weiteres politisches Amt bekleiden. Neben der Verwaltung der Kolonie sind weitere Hauptaufgaben der kolonialen Regierungen die Beziehungen und Handelsabkommen zu anderen Kolonien sowie im Normalfall die Befehlsgewalt über die planetaren Streitkräfte.

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Textversion: 1.3.0
Textstatus: aktuell
Seite: 36 von 365
Verfasser: Peter Hildebrand
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