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Randbereich
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Viele Kolonien sind inzwischen auch außerhalb der 150-Lichtjahrsgrenze entstanden, wodurch sich die Unionsregierung veranlasst sah, die Grenze für den offiziellen Einflussbereich der Menschen bereits 2268 im Rahmen des Vertrags von Ksnethakh mit den Srakh bei einer Entfernung von 190 Lichtjahren zu setzen, wo dies möglich ist. Der Bereich zwischen 150 und 190 Lichtjahren gilt seitdem offiziell als Randbereich. Im Osten der Union ist das entsprechende Segment als Sperrgebiet der Raumflotte deklariert; in diesem Bereich existieren keine zivilen Kolonien, und zivilen Schiffen ist es nicht gestattet, in diesem Bereich vorzudringen. An der äußersten Grenze des Sperrgebietes befindet sich die Grenze zu den Tsrit und ist mit Hyperraum- und Sogminen gesichert.

Insgesamt ist der Randbereich nur spärlich besiedelt. Neben den Kolonien der Lengroah im untersüdlichen Randbereich leben noch 2,61 Milliarden im ganzen Randbereich. Sieben Kolonien haben den Status der Selbständigkeit und sind mit ein oder zwei Sitzen im Unionsrat vertreten. Zusätzlich befinden sich im Randbereich viele der Industrie- und Minenkolonien der Konzerne, da diese hier durch die Abwesenheit kolonialer Polizeistreitkräfte nach eigenem Belieben schalten und walten können und sich in konzernieller Verwaltung befinden. Systeme, die offiziell von der Unionsregierung käuflich erworben wurden, genießen den Schutz vor Angriffen der Tsrit und dürfen von den Konzernen beliebig ausgebeutet werden, unterliegen dadurch aber auch der Meldepflicht. Lediglich der Raumflotte als Ordnungshüterin im Randbereich haben sich die Konzerne zu unterstellen. Gemeldete Kolonien werden regelmäßig durch Transporter der Union zwecks Sicherstellung der Versorgung angeflogen, während sich bei öffentlich nicht gemeldeten Kolonien die Konzerne hierfür zu kümmern haben. Diese Tätigkeit wird jedoch häufig vernachlässigt, wodurch die Grundversorgung der Bürger dieser Kolonien häufig auf dem Weg versickert.

Waffengesetze sind in den Kolonien im Randbereich ebenfalls stark unterschiedlich, aber von der Tendenz wesentlich toleranter als bei Welten im Kolonialbereich, solange es sich um staatliche Kolonien handelt. Konzerne verbieten auf ihren Kolonien häufig jeglichen über das gesetzlich gewährleistete Minimum hinausgehenden Waffenbesitz, um Eskalationen bei Konflikten mit Konzernsicherungskräften zu vermeiden und den dabei entstehenden Schaden an Mensch und Materie zu minimieren.

Zuletzt sei noch zu erwähnen, dass auch noch im Randbereich und natürlich in den Gebieten außerhalb der Union und der bekannten anderen interstellaren Reiche viele Systeme noch unerforscht sind und auf die Entdeckung von bewohnten Welten, bisher unbekannten Lebensformen und interessanten Rohstoffen warten.

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Textversion: 1.3.0
Textstatus: aktuell
Seite: 34 von 365
Verfasser: Peter Hildebrand
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