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Sicherheitsvorschriften
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Diese Vorschriften sind standardmäßig aktiv, können aber auf Befehl des Kapitäns per Computersteuerung deaktiviert werden. Man sollte allerdings bedenken, dass diese Vorschriften die Mannschaft nicht unnötig behindern sollen, sondern aus gutem Grund bestehen und in Krisensituationen Leben retten können.

Automatisch schließende Schotts (alle Sektionen)

Für gewöhnlich sind alle Schotts dieses Schiffs mit Bewegungssensoren ausgestattet, sodass sich die Türen automatisch öffnen und auch wieder schließen können. Selbst wenn der automatische Öffnungsmechanismus nicht funktionieren sollte und ein Schott manuell geöffnet wird, sorgt ein Sicherheitsmechanismus dafür, dass die Tür nach einer Minute wieder geschlossen wird. Mit dieser Maßnahme soll übermäßigem Druckverlust bei unvorhergesehenen Beschädigungen der Außenhülle vorgebeugt werden.

Der Kapitän des Schiffs kann diese Einstellung deaktivieren. In diesem Fall schließen sich die Schotts nur auf Druckverlust automatisch. Bedenken Sie jedoch, dass diese Funktion auf die internen Schiffssensoren angewiesen ist, so dass bei deren Funktionsuntüchtigkeit die Besatzung durch eventuelle Dekompression akut gefährdet ist.

Drosselung des Hauptantriebs (1-38)

Die Sektionen 0-15, 1-38 und 2-12 werden nicht durch die Trägheitsdämpfer abgeschirmt, wodurch die Beschleunigungskräfte des Hauptantriebs in diesen Räumen voll zur Geltung kommen. Aus diesem Grund werden diese Sektionen durch ein integriertes Sicherheitssystem mit Kameras auf Änderungen überwacht. Stellt das System irgendwelche Änderungen an den Räumen fest, zum Beispiel durch liegen gelassene Gegenstände oder eingesperrte Lebewesen, ist der Hauptantrieb ebenfalls nur gedrosselt verwendbar.

Bevor diese Sicherheitsvorschrift deaktiviert wird, sollte sich der Kapitän auf jeden Fall davon überzeugen, dass eine Warnmeldung unbegründet ist. In den betreffenden Sektionen befindliche Lebewesen erleiden schon bei relativ niedriger Antriebsleistung tödliche Verletzungen, und auch scheinbar kleine Gegenstände können beim Beschleunigungsvorgang massive Beschädigungen verursachen.

Energiesparmaßnahmen (alle Sektionen)

Diese Sicherheitsvorschrift wird automatisch dann aktiv, wenn der Fusionsreaktor als primäre Energieversorgung vollkommen heruntergefahren wird oder ausfällt. In diesem Fall stehen dem Schiff nur noch die sekundäre und die tertiäre Energieversorgung zur Verfügung.

Als erste Maßnahme werden die künstliche Gravitation und die Trägheitsdämpfung vollständig deaktiviert, der Hauptantrieb wird gedrosselt. Zweitens wird sämtliche nicht lebensnotwendige Elektronik an Bord des Schiffes wie die Unterhaltungselektronik im Aufenthaltsraum abgeschaltet. Drittens wird zwei Minuten nach Zusammenbruch der primären Energieversorgung der Grastatiumkammer die Energie entzogen, was die interstellare Tachyonenkommunikation und die tachyonbasierten Sensoren abschaltet.

Per Befehl des Kapitäns kann die Deaktivierung der Grastatiumkammer aufgehoben werden. Dabei sollte man sich im Klaren sein, dass durch den inaktiven Fusionsreaktor nur sehr begrenzte Energiereserven zur Verfügung stehen. Diese Energie sollte dazu verwendet werden, um die Lebenserhaltung und notwendige Beleuchtung aufrecht zu erhalten und den Fusionsreaktor zu reparieren. Nur falls dies fehlschlägt, sollte von der Möglichkeit eines interstellaren Notrufs Gebrauch gemacht werden und die dritte Energiesparmaßnahme deaktiviert werden.

Bei der Rationierung der zur Verfügung stehenden Restenergie gilt es auch zu berücksichtigen, dass ein erheblicher Anteil an Energie dafür verwendet werden muss, um den Reaktor überhaupt wieder hochfahren zu können. Vorsichtshalber sollte man immer über genug Notenergie verfügen, um den Reaktor mindestens zweimal hochfahren zu können, falls ein erster Reparaturversuch fehlschlägt.

Sperrung der Gammaemitter-Wartungsräume (0-02, 0-15, 1-01, 1-24, 1-28, 2-03, 2-04, 2-12)

Befindet sich das Schiff im Stromraum, so müssen die Gammaemitter aktiv sein, um die Stromraumblase am Zusammenbruch zu hindern. Bei diesem Prozess wird Gammastrahlung frei, die zu einem sehr geringen Prozentsatz auch ins Innere des Schiffes dringt. Um der Mannschaft Schutz vor der in größeren Dosen gesundheitsschädlichen Strahlung zu bieten, werden daher während des Betriebs der Gammaemitter sämtliche Sektionen gesperrt, die direkt an diese Geräte anschließen. Es handelt sich hierbei um die Wartungsräume für die Gammaemitter. Aus diesem Grund sollten auch die Gammaemitter bereits vor dem Sprung in den Stromraum aufgefüllt werden.

Der Kapitän des Schiffes kann den ausdrücklichen Befehl geben, einen Raum während des Betriebs der Gammaemitter zu entriegeln. Hierbei sollten die Notwendigkeit für den Zugang zu dem Raum und die möglichen Strahlungsschäden bei betroffenen Besatzungsmitgliedern sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

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Textversion: 1.3.0
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Verfasser: Peter Hildebrand
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