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Besitz und Führen einer Waffe
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Viele der hier genannten Waffen sind ausschließlich dem Militär, der Polizei oder den konzerniellen Sicherheitskräften (im Randbereich) vorbehalten. Privatpersonen besitzen nur eine sehr eingeschränkte Wahl an Waffen. Dabei muß man sportliche Zwecke vom Sicherheitsbedürfnis trennen sowie die Unterscheidung zwischen Besitz und Führen einer Waffe beachten.

Allgemein zugelassene Sportwaffen sind Sportbögen und -armbrüste, Pistolen Kaliber 5,9mm, Gewehre Kaliber 5,25mm, Schrotgewehre Kaliber 14/65mm, Fokus-Betäubungsgewehre und gedrosselte Laserwaffen. Hierbei muß es sich um halbautomatische Waffen handeln; vollautomatische Waffen sind als Sportwaffen nicht zugelassen. Für den Erwerb einer Sportwaffe muß man eine Mitgliedschaft in einem entsprechenden Schützen- oder Jagdverein aufweisen können. Mit dem Erwerb erhält man eine Waffenbesitzerkarte, die auch als Datenpaket in die GIC eingespeichert werden kann. Bei Verlassen eines Schützenvereines erlischt diese Lizenz und die Waffe muß schnellstmöglich abgegeben werden. Das Führen von Sportwaffen ist nur auf dem direkten Weg zum entsprechenden Sportverein erlaubt.

Waffen für den Selbstschutz dürfen in der Regel nicht geführt werden. Ausnahmen sind für solche Berufskreise möglich, denen durch Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ein Schutzbedarf besteht, zum Beispiel Leibwächter, Sicherheitspersonal, Detektive und dergleichen. In diesem Falle ist eine Waffenführungslizenz zu beantragen. Desweiteren ist das Führen einer Stunnerpistole prinzipiell in der gesamten Union gestattet. Die zur Selbstverteidigung erlaubten Waffen unterscheiden sich je nach Ort in der Terranischen Union erheblich: Das Sol-System und Drulan, die Kolonie der Arnesh haben die stärksten Auflagen: Dort sind lediglich Betäubungspistolen als Waffe zur Selbstverteidigung erlaubt. Im Kernbereich sind immerhin auch 5,9mm und 9mm-Pistolen (halbautomatisch) erlaubt. Bewohner der Kolonialbereiche besitzen weitere Freiheiten: Im galaktischen Westen (Kolonialbereiche phi bis sigma) sind zusätzlich noch 11,8mm-Pistolen gestattet, in den Kolonialbereichen alpha bis delta außerdem noch Fokus-Betäubungsgewehre und Laserpistolen. Die Randbereiche sind besonders lax in der Einschränkung des Waffenbesitzes: Dort sind zur persönlichen Selbstverteidigung zusätzlich zum bisherigen auch Maschinenpistolen und Granatwerfer, bei denen allerdings die Munitionsarten eingeschränkt sind, gestattet, an der Grenze zum militärischen Sperrgebiet und aufgrund eines Sonderrechtstatusses in den Kolonien der Lengroah sogar Lasergewehre. Man sollte beachten, daß die angegebenen Waffen nur innerhalb von staatlichen Kolonien gelten, während von Konzernen geführte Kolonien in der Regel wesentlich restriktiver in Bezug auf erlaubte Waffen sind. Raumpiloten dürfen außerdem Plasmapistolen als Selbstverteidigungswaffe besitzen, allerdings nur an Bord ihres Schiffes.

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Verfasser: Peter Hildebrand
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